Die Lösung: Explosionsschutz

Explosionsgeschützte Wärmekammern, Heizhauben & Fassheizungen:

Will & Hahnenstein ist seit über 30 Jahren ein führender Anbieter von Explosionsgeschützten Wärmekammern und Ihr kompetenter Partner im Bau von Anlagen in Explosionsgefährdeten Bereichen.

Profitieren Sie von dieser Erfahrung.
Wir stehen Ihnen bei Fragen zum Explosionsschutz gerne beratend zur Seite.

Unser Angebot an Explosionsgeschützten Anlagen umfasst:

  • Wärmekammern
  • Fassheizer
  • Flaschenheizer
  • Heizhauben
  • Heizcontainer
  • Schmelzbehälter
  • Arbeitsplatzabsaugungen
  • Sonderbeheizungen.


Umsetzung der ATEX-Richtlinien

Aufgrund der geänderten Gesetzeslage durch die verbindliche Einführung der ATEX - Richtlinien gilt bei Anlagen für Aufstellung in Ex-gefährdeten Betriebsstätten:

  • Der Betreiber darf die Wärmekammer nur betreiben, wenn das in der Richtlinie 99/92/EG (ATEX 137) geforderte Explosionsschutz-Dokument vorliegt.
  • Die dafür notwendige und bei der PTB hinterlegte Zündquellenanalyse und die Prüfung der Wärmekammer nach EN13463 "Nicht elektrische Geräte für den Einsatz in explosions-gefährdeten Bereichen" ist Bestandteil des Lieferumfangs.
  • Alle eingebauten elektrischen Betriebsmittel sind Baumustergeprüft nach der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX). Die dazugehörigen Konformitätserklärungen sind in der Dokumentation enthalten.


Bitte geben Sie bei Anfragen folgende Daten an:
Ist der Explosionsschutz auszulegen auf Gas oder Staub?

  • Bitte geben Sie bei Gas die gewünschte Temperaturklasse an.
  • Bitte geben Sie bei Staub die gewünschte Zone (21oder 22) und die max. zulässige Oberflächentemperatur an.


Zoneneinteilung der Wärmekammern / Fassheizern

In Arbeitsstätten weisen die Explosionsgefährdeten Bereiche höchstens Zone 1, Zone 2, Zone 21, oder Zone 22 auf. Die Zone 0 und Zone 20 sind in der Regel dem Innenbereich technologischer Einrichtungen oder sehr kleinen unzugänglichen Bereichen in Arbeitsstätten vorbehalten.Will & Hahnenstein legt seine Wärmekammern / Fassheizer im Gasbereich Standardmäßig für die Zone 1 aus. Damit wird automatisch auch die Zone 2 abgedeckt. Sie erhalten den in der Praxis bestmöglichen Gas-Explosionsschutz, da eine Wärmekammer für die Zone 0 praktisch nicht realisierbar ist. Im Staubbereich haben Sie die Wahl zwischen Zone 21 und Zone 22. Auch hier ist die Zone 20 praktisch nicht realisierbar.


Allgemeines zum Explosionsschutz

Überall, wo ein Gemisch aus Brennstoff (z.B. brennbare Gase, Flüssigkeiten oder Stäube) und oxidierenden Stoffen (z.B. Luftsauerstoff) entstehen kann, besteht die Gefahr einer Explosion. Explosionsfähige Gemische können z.B. entzündet werden durch:

  • Hohe Oberflächentemperaturen
  • Zündfähige Funken (z.B. Unterbrechung von Stromkreisen / elektrostatische Entladung)
  • Mechanische Schlag- und Reibfunken


Primärer Explosionsschutz

Der primäre Explosionsschutz zielt darauf ab, die brennbaren Stoffe oder den Luftsauerstoff zu ersetzen oder Ihre Mengen so zu verringern, dass die Bildung eines explosionsfähigen Gemisches ausgeschlossen wird z.B. durch erhöhte Luftzufuhr. Die Konzentration des Gemisches kann durch Gaswarnanlagen überwacht werden. Bei Erreichen der unteren Explosionsgrenze erfolgt eine Warnung und die Abschaltung der Anlage


Sekundärer Explosionsschutz

Zündquellen, wie hohe Oberflächentemperatur, zündfähige Funken und mechanische Reib- und Schlagfunken werden durch konstruktive Maßnahmen, an den elektrischen Betriebsmitteln ausgeschlossen.Entscheidend sind dabei die Bedingungen, unter denen die Geräte eingesetzt werden sollen. Diese werden durch die Angabe der Zone, Explosionsgruppe und Temperaturklasse beschrieben.


Explosionsgruppe zur Einteilung von Gasen & Dämpfen

Brennbare Gase und Dämpfe werden in Explosionsuntergruppen IIA, IIB und IIC eingeteilt. Eine explosionsfähige Atmosphäre mit der Einstufung IIC ist dabei am leichtesten zu entzünden, eine mit IIA am schwersten. Will & Hahnenstein legt seine Wärmekammern / Fassheizer Standardmäßig für die höchstmögliche Explosionsuntergruppe IIC aus, womit auch die Untergruppen IIB und IIA abgedeckt werden.


Temperaturklasse: (nur bei Gasen/Dämpfen)

Jedes Gas/Luftgemisch hat eine andere Zündtemperatur. Die Temperaturklasse eines Betriebsmittels gibt seine maximale Oberflächentemperatur an. Diese Oberflächentemperatur muss auf die Zündtemperatur des Gas/Luftgemisches abgestimmt sein, d.h. zündet ein Gemisch bei ca. 280°C, so ist als maximal zulässige Oberflachentemperatur des Betriebsmittels 200°C bzw. die Temperaturklasse T3 zu wählen.

TemperaturklasseMaximale zulässige Oberflächentemperatur des Betriebsmittels
T1450°C
T2300°C
T3200°C
T4135°C
T5100°C
T685°C

Wenn Sie weitere Fragen zum Explosionsschutz haben, dann kontaktieren Sie bitte unseren Herrn Stöcker
(Tel. 02744 9317-15).